Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Thema.
So sah die Förderung für 2023 noch wie links zu sehen aus.
Gefördert wurde grundsätzlich über die BAFA.
Für 2024 hat sich einiges geändert.
Wenn man sich eine Wärmepumpe anschaffen will, macht es Sinn, diese mit einer Photovoltaik Anlage zu kombinieren.
Welche Förderung gibt es also für die Wärmepumpe selbst und welche für die Photovoltaik Anlage? Können Heizungen auch gefördert werden?
Die Förderung erfolgt jetzt ausschließlich über die KfW.
Außerdem wird der allgemeine Heizungstauschbonus ersetzt.
Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Thema.
Hier die Förderung für 2024 im Einzelnen:
Es gibt jetzt 30% Basisförderung für alle Wärmepumpen.
Einen 20%igen Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind.
Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30% Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes Einkommen für förderfähige Heizungsanlagen.
5% Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels (ist bei unseren Wärmepumpen der Fall).
Eine Photovoltaikanlage wird dadurch besteuert, dass bei der Anschaffung und bei der Einspeisung keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Das gilt auch für alle Arbeiten und Materialien, die für die Installation notwendig sind.
Die Leistung eines Energieberaters wird auch in 2024 mit 50 % gefördert.
Für die Wärmepumpe:
30% Wärmepumpe
5% Effizienzbonus
20% Klimageschwindigkeitsbonus
30% Einkommensbonus
(bis 40.000 € EK)
zusammen bis zu max. 70%
im Regelfall 55%
Für Photovoltaik
MwSt.-Ersparnis
Für die Wärmepumpe:
30% Wärmepumpe
5% Effizienzbonus
(20% Klimageschwindigkeitsbonus)
zusammen 35 – 55%
Für Photovoltaik
MwSt.-Ersparnis
Es gibt bei der Förderung allerdings einige Ausnahmen:
So können WEGs keinen Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen, wenn Wohnungen der Gemeinschaft vermietet sind.
Dazu reicht eine vermietete Wohnung aus.
Allerdings kann man über die WEG für die Installation des gesamten Projekts (Wärmepumpen und Photovoltaik inkl. Speicher, samt Installation) einen vergünstigten KfW-Kredit bekommen.
Das bedeutet, dass keiner der Eigentümer einen Eigenanteil zahlen müsste, um das Projekt zu realisieren. Zudem könnte auch die Rücklage geschont werden. Bei etwa 25 Eigentümern und einem entspr. Investitionsvolumen von rd. 250.000 € wären das etwa Ø 70 € (je nach Zinslage und Laufzeit) monatlich je Eigentümer.
Die energetischen Einsparungen (Warmwasser, Heizung, Strom) je Monat können dann aber schon mal bis zu 250 € betragen.
Das Ganze ist natürlich abhängig von der Lage und der Beschaffenheit des Gebäudes, wie auch dem Standort. Die Förderung durch die Bundesländer ist nämlich durchaus unterschiedlich.
In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Fördermittel. So wird z.B. in Hamburg es gesondert gefördert, wenn man eine Photovoltaikanlage mit Speicher und Infrarotheizungen kombiniert, also zusätzlich eine Modernisierung vornimmt.
Befragen Sie zu alledem also unbedingt Ihren Energieberater. Der wird ja ebenso gefördert. Achten Sie aber dabei trotzdem auf die von diesem veranschlagten Kosten. Kriterien des EBs sollten Kompetenz, langjährige Erfahrung und Kostentransparenz sein. Ein Vergleichsangebot kann trotz Beratermangel nicht schaden.
Seit Beginn des Jahres 2024 gelten wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung für die Sanierung des Eigenheims. Außerdem gibt es höhere Fördersätze – wenn man geschickt vorgeht.
„Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt“ – diese Regel sollten Eigentümer beherzigen, wenn sie auf die Förderung für die energetische Sanierung 2024 zurückgreifen möchten. Denn wer die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen möchte, muss künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen – etwa einem Handwerksbetrieb – ins Geschäft gekommen sein. Erst danach könne man die Fördermittel beantragen. Welche Regeln gelten 2024 bei der Förderung rund um die energetische Sanierung des Eigenheims?
Jetzt ist es also umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein“. Bauherren müssen sich demnach vorab für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben und auch einen Termin für die Maßnahme festlegen. Erst dann kann man die Förderung beantragen.
Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.
Förderanträge können ab dem 27. Februar eingereicht werden.